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FAU Dortmund setzt Auszahlung ausstehender Löhne polnischer Bauarbeiter durch
Czytelnik CIA, Czw, 2010-08-19 20:37 Inne językiMitte Juni 2010 wandten sich drei polnische Bauarbeiter an die FAU Dortmund. Sie arbeiteten seit Mitte März für einen Dortmunder Betrieb, allerdings formal als Selbständige. Der Chef hatte ihnen den ohnehin mageren Lohn (6,20 netto) für den Monat Mai nicht ausgezahlt. Die Arbeiter, die kein Deutsch sprechen, legten ab dem 23. Juni die Arbeit nieder. Sie übergaben dem Chef zwei deutliche Schreiben, einen von der FAU Dortmund, in dem u.a. die Information der Öffentlichkeit angekündigt wurde und eines von einem polnischsprachigen Rechtsanwalt. In beiden Schreiben wurde dem Chef eine Zahlungsfrist bis zum 30. Juni gesetzt. Der Chef gab daraufhin seine Droh- und Hinhaltetaktik auf und zahlte.
Die Firma
Der Betrieb macht überwiegend Abbrucharbeiten im Rahmen von Umbauten, hat Maschinen dafür. Baustellen sind neben Supermärkten vor allem öffentliche Einrichtungen. Kommunale Aufträge bekommt die Firma teils direkt, teils als Subunternehmer. Der Chef ist sog. Russlanddeutscher, bis vor einiger Zeit waren dort 15 Russlanddeutsche angestellt. acht davon sind gegangen, weil sie sich nicht mehr vom Chef ausbeuten lassen wollten. Mittlerweile arbeiten fünf polnische Kollegen dort (im folgenden kurz Polen genannt). Diese sprechen mit Anderen in der Firma russisch. Die Frau vom Chef hat auch eine Firma, so dass den Kollegen nicht klar ist, für welche Firma sie gerade arbeiten. Zahlungsverschleppungen seien im Betrieb üblich, auch haben die Kollegen mal mitgehört, dass die Firma noch 25.000 € unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge offen habe.
Die Arbeiter
Die drei polnischen Kollegen, die sich an die FAU gewandt haben, sind Mitte März nach Deutschland zu der Firma gekommen. Vater und Bruder von einem von ihnen arbeiten schon länger dort, d.h. insgesamt sind sie fünf polnische Arbeiter in dem Betrieb. Sie arbeiten auf teilweise täglich wechselnden Baustellen und machen teils Hilfsarbeiten, teils eigenständige Arbeit mit den Spezialmaschinen. In der Firma gibt es einige Wohnungen, in denen die Kollegen je zu zweit wohnen.
Das Arbeitsverhältnis
Ehe sie nach Deutschland zu der Firma kamen, dachten sie, sie würden in einem normalen Arbeitsverhältnis angestellt arbeiten. Aber als sie da waren, hat der Chef sie jeweils Gewerbescheine besorgen lassen und eine GbR der fünf polnischen Kollegen im Betrieb gründen lassen [1]. Außerdem hat er einen Vertreter einer privaten Krankenkasse organsiert, bei dem sie Versicherungsverträge unterschrieben haben. Über geleistete Arbeiten erstellen sie Stundenzettel, aufgrund derer dann vom Chef Rechnungen der GbR kalkuliert werden, die nicht über Zeit, sondern über erbrachte Leistungen (zB soundsoviel Quadratmeter entfernter Boden) lauten. Die Bezahlung erfolgt bar gegen Quittung. 250 € bekommen sie nicht ausgezahlt, die seien für die Krankenversicherung. Als Vergütung sind 10 € brutto und 6,20 netto pro Stunde vereinbart. Für die Wohnungen bezahlen sie nichts extra. Der Chef kümmert sich (angeblich) um den gesamten Papierkram, was sie mangels Deutschkenntnissen nicht selbst machen könnten. Der Chef hat auch alle Unterlagen (GbR Gründung und Rechnungen, Versicherungsverträge), die Kollegen haben nur ihren Gewerbeschein wg. evtl. Kontrollen auf den Baustellen.
Der Anlass für den Konflikt
Der Chef hat den Lohn für Mai nicht bezahlt. Statt dessen hat er die polnischen Kollegen mehrfach vertröstet oder mal 100 € Vorschuss rausgetan.
Der Vorlauf
Einer der polnischen Kollegen ist in Polen in der IP (Arbeiterinitiative), und hatte über seine Bekannten von der ZSP (Der polnischen IAA-Schwestersektion der FAU) Kontakt zur FAU Dortmund herstellen lassen. Bei einem längeren Gespräch am ging es dann einerseits um ein Verständnis der Situation der Kollegen, andererseits um die Auslotung von Möglichkeiten, dem Chef ernsthaft zu drohen, damit er mit der zurückbehaltenen Kohle rüberkommt. Als „Problemzonen“ für indirekten Druck gegen den Chef deuteten sich an:
• de facto Scheinselbständigkeit der polnischen Kollegen
• Nichteinhaltung von Mindestlohn auf dem Bau [2]
• Druck über Öffentlichkeit und seine öffentlichen Auftraggeber
Als direkter Druck kam aufgrund der aktuellen Aufträge und Termine auch eine Arbeitsniederlegung der polnischen Kollegen in Frage. Da einer gerade langes Wochenende in Polen machte und einer krank war, wollte er das am 22. Juni, wenn alle wieder beisammen und streikfähig waren, mit den anderen besprechen.
Die Aktion
Am 23. Juni fuhren drei der fünf polnischen Kollegen nicht mehr auf die Baustelle, sie traten faktisch in den Streik. Sie baten die FAU Dortmund, ein gewerkschaftliches Drohschreiben an den Chef aufzusetzen, da es keinen Sinn mache, mit dem Chef zu reden. In unserem Schreiben verlangten wir vom Chef die Bezahlung der Arbeit und der Krankenvesicherungsbeiträge (die hatte der Chef nämlich auch noch nicht bezahlt, wie sich bei dem Treffen herausstellte) bis zum 30. Juni. Andernfalls würden wir rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten und die Öffentlichkeit informieren. Parallel dazu war ein Anwalt im Auftrag der Kollegen tätig geworden. Derart bewaffnet übergaben die Kollegen die beiden Schreiben (vom Rechtsanwalt und der FAU Dortmund) dem Chef. Dieser kündigte an, dass er das mit seinem Anwalt besprechen werde.
Die Löhne werden ausgezahlt
Am 6. Juli informierten uns die Kollegen, dass der Chef durch die beiden Schreiben einen derart großen Schreck bekommen habe, dass er alles bezahlt hat. Sie seien jetzt mit ihm „fertig“. Sie dankten uns für Hilfe und für dieses gelungene Beispiel internationaler Klassensolidarität.
FAU Dortmund
[1] Die BRD hat die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger, die bei der EU-Osterweiterung 2004 dazugekommen sind, für die maximal vorgesehene Spanne von 7 Jahren ausgesetzt: http://de.wikipedia.org/ wiki/Arbeitnehmerfreizügigkeit. Deshalb der Legalisierungsversuch des Chefs per Niederlassungsfreiheit (d.h. in Deutschland angemeldetes Gewerbe). Laut Aussage des IP-Kollegen hat er auf den Baustellen auch bei Leuten anderer Herkunftsländer oft dieses „Modell“"” festgestellt.
[2] Mehrsprachige Broschüre der IG BAU „Ihr gutes Recht bei der Arbeit am Bau in Deutschland. Mindestlohn mindestens - besser Tariflohn“"” vom September 2009. http://www.igbau.de/db/v2/inhalt.pl?e1=15&e2=97&did= 10115&mode=detail&edit=0 und dann in der rechten Spalte bei „Aktuelles Material / PDF-Dokument“ auf „[download]“ klicken.